Vaterschaftstest

Sie möchten endlich Gewissheit haben?


Kaum ein Ermittlungsgegenstand im Hause Detektei Bremerhaven ist diffiziler, als Vergleichsmaterial zu beschaffen, um den Vaterschaftstest im geltenden Rechtsrahmen zu ermöglichen.

Zitat:

Mit Inkrafttreten (am 1. Februar 2010) des Gendiagnostikge- setzes, sind genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben. Nicht mehr erlaubt ist die Untersuchung von Proben bereits verstorbener Personen. Liegt eine Einwilligung nicht vor, so kann diese durch das Familiengericht nach §1598a ersetzt werden. Die Identität der Herkunft der DNA-Proben muss durch Arzt/Behörde oder Laborsachverständigen geklärt sein.

 

Vorgeburtliche genetische Untersuchungen sind nur bei Vorliegen eines Sexualdelikts erlaubt. Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Durchführen dürfen diese Tests ab Februar 2011 nur noch Labore, die ISO 17025 akkreditiert sind.

Um dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht zu werden, schöpfen die Bremerhaven Detektive zunächst alle Ermittlungstechniken aus, um ohne DNA-Proben, allein durch umfangreiche Befragungen, den Verdachtsmoment soweit glaubhaft zu erhärten, dass von Gerichtswegen eine »DNA-ba-sierte Analyse angeordnet wird.

Genaue Rechtskenntnisse sind in diesem Metier für saubere Detektivarbeit, die sich im Nachhinein auch tatsächlich juristisch verwerten lässt, unabdingbar. Beispielsweise greift hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

>> § 1598a- Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung.

Detektei Bremerhaven strebt im laufenden Ermittlungsverfahren, durch überzeugende Dokumentationen der Detektivsachbearbeiterinnen und Detektiv-sachbearbeiter, zunächst immer den einvernehmlichen Vaterschaftstest an. Erst wenn, gemeinsam mit dem hinzugezogenen Rechtsanwalt festgestellt werden muss, dass hier die Gegenseite praktisch blockt, kommen auch detektivische Methoden des heimlichen Vaterschaftstests zur Anwendung.

Die -heimliche Verwendung- des Genmaterials des Kindes zur Überprüfung der Vaterschaft verstößt zwar formell juristisch ggf. gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes, macht man ihn trotzdem, so ergeben sich daraus aber keine direkten Konsequenzen. Eine Strafanzeige ist kaum zu befürchten, denn strafbar ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht. Diese Situation stellt derzeit noch eine rechtliche -Grauzone- dar, eine Handlung deshalb nicht strafbar.

Die so zustande gekommenen Ergebnisse, werden wohl auch nicht unmittelbar vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden, erhöhen aber den Druck auf die Gegenseite und das Gericht selbst, dass kaum umhinkommt, ein amtlich und damit gerichtlich verwertbares Abstammungsgutachten gegen den vermutlich biologischen Vater erwirken zu lassen, um ihn mit diesen Erkenntnissen praktisch zum Vaterschaftstest zu zwingen.

Zu jeder Ermittlung wird durch unsere Sachbearbeiter ein umfassender Ermittlungsbericht angefertigt. Alle Dokumente, die im Verlauf der Recherchen zusammengetragen werden liegen dem Bericht als Anlage mit bei. Aufgrund unserer hohen betriebsinternen Qualitätsanforderungen an unsere Ermitt-lungsberichte sind diese vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

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